Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil der
Auftragsabwicklung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen des Kunden haben nur
Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
2. Bindefrist
Unsere Offerten sind drei Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Spezielle Vereinbarungen
und ausserordentliche, Kurs, Preis, Material und Lohnschwankungen bleiben vorbehalten.
3. Lieferumfang
Für Umfang und Ausrüstung ist die Offerte massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind,
werden separat nach Aufwand verrechnet.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung, oder wenn alle Unterlagen komplett und alle
technischen Abklärungen bereinigt sind. Die Lieferfrist endet bei Meldung der Versandbereitschaft.
5. Verpackung & Lieferung
Die Teile werden produktgerecht verpackt. Die Verpackung wird separat verrechnet. Die Lieferung
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
6. Installation von elektrischen Maschinen und Anlagen
Aus rechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Aufstellung,
Inbetriebnahme und Wartung von elektrischen Maschinen nur von autorisiertem Fachpersonal
ausgeführt werden darf. Spannungsführende oder rotierende Teile können schwerwiegende oder
tödliche Verletzungen verursachen.
7. Mängelrüge & Garantieansprüche
Sollten die von Baumgartner Elektromotoren-Reparaturwerk AG gelieferten Produkte vom Besteller
aus irgend einem Grunde zu berechtigten Beanstandungen Anlass geben, so haftet die Baumgartner
Elektromotoren-Reparaturwerk AG nur im Rahmen der geleisteten Arbeit, jedoch nicht für den Wert
von angeliefertem Material. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche und
Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Material- und Folgeschäden von
Produkten, die von Kunden oder Drittfirmen beigestellt werden. Sicht- und messbare Mängel sind am
Empfangstag zu melden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sofort nach deren Feststellung,
spätestens aber innerhalb eines Jahres ab Ablieferung.
8. Preise
Die Preise verstehen sich netto, ohne irgendwelche Abzüge, ab Werk, ohne Transport und
Verpackung. Gebühren, Zölle, Umsatzsteuern etc., können jederzeit bei einer allfälligen späteren
Belastung nachbelastet werden. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Es gelten die aktuellen gesetzlichen
Mehrwertsteuersätze. Bei Bestellungen unter CHF 100.- wird der Mindestfakturabetrag von
CHF 100.- in Rechnung gestellt.
9. Zahlungskonditionen
30 Tage netto exkl. MwSt
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Baumgartner Elektromotoren-Reparaturwerk AG und den Besteller ist CH 8157
Dielsdorf